auf der Homepage von Lang + Wälti GmbH

Die Firma Lang + Wälti GmbH wurde am 12.12.2014 in Thalwil gegründet. Sie besteht aus zwei alt-eingesessenen Thalwiler Firmen, welche sich im Dezember 2014 zusammengeschlossen haben. Beide Betriebe zusammen sind seit über 85 Jahren tätig. Die Firma H.P. Lang wurde im Jahr 1986 gegründet und die Firma Wälti bereits im Jahr 1958. Somit bringen wir jede Menge Erfahrung mit.

Unsere Spezialitäten sind der Umbau von Badezimmer und die Reparatur von defekten Armaturen und WC-Anlagen. Auch für Hauszuleitungen sind wir der richtige Ansprechspartner.
Wir arbeiten hauptsächlich im Bezirk Horgen, was für unsere Kunden eine rasche Reaktionszeit und kurzfristige Termine ermöglicht. Unser Kerngeschäft ist der Umbau von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie von Badezimmern, Küchen und Waschküchen.

Es freut uns, dass Sie sich für eine Tätigkeit bei uns interessieren!

 

Sanitärmonteur/in

Ihre Hauptaufgaben

In Ihrer zukünftigen Tätigkeit erledigen Sie Umbauarbeiten im Bereich Sanitär. Dank Ihrem Fachwissen können Sie auch in schwierigen Situationen ihre Erfahrung einbringen.

Sie vertreten die Firma mit Ihrem Auftreten direkt beim Kunden.

 
Ihr Profil
  • zwingend ist eine technische Grundbildung als Sanitärmonteur/in EFZ
  • Mehrere Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbaren Funktion
  • Positive, dienstleistungsorientierte Persönlichkeit mit guten Umgangsformen
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • Gültiger Fahrausweis Kat. B

Wir bieten

  • Verantwortungs- und anspruchsvolle, langfristige Anstellung mit spannenden Aufgaben
  • Abwechslungsreiche und selbstständige Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Attraktive Anstellungsbedingungen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann zögern Sie nicht, uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post oder Mail zuzustellen.

 

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Impressum

  • Name der Firma: Lang + Wälti GmbH
  • Adresse: Wiesenstrasse 22, 8800 Thalwil
  • Telefon: +41 44 720 16 15
  • E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Handelsregister-Nummer: CHE 116.093.574

Rechtliche Hinweise

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AGB

Grundlagen
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Lang + Wälti (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Firma Lang + Wälti GmbH
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der gegenseitigen Schriftform (per E-Mail zulässig).


1.2 In Ergänzung zu den vorliegenden AGBs gelangen die Normen und Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zur Anwendung.


1.3 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die AGB insgesamt dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht
durchsetzbaren Bestimmung tritt eine neue Klausel, die nach Sinn und Zweck den AGB und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der zu ersetzenden Bestimmung möglichst entspricht.

1.4 Die geltende Version der AGB wird auf der Internetseite www.lang-waelti.ch publiziert.

2. Angebot und Auftragserteilung

2.1 Dem Kunden wird ein mündliches oder schriftliches Angebot unterbreitet. Sofern im Angebot nichts anderes festgehalten ist, ist Lang + Wälti während 30 Tagen ab Datum der Offerte gebunden.

2.2 Im Angebot sind die Leistungen und Lieferungen der Firma Lang + Wälti abschliessend umschrieben. Vorbehalten bleiben Zusatzarbeiten / Nachträge und Änderungen / Mehrleistungen.

2.3 Enthält das Angebot Richtpreise, so sind diese nicht verbindlich. Die entsprechenden Lieferungen und Leistungen werden, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, bei der Erstellung
laufend erfasst und zu Vertragskonditionen in Rechnung gestellt.

2.4 Im Angebot sind auf Wunsch des Kunden geleistete Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit nicht erfasst und werden nach den Verrechnungsansätzen für Regie (vgl. Ziffer 4.3) in Rechnung gestellt.

2.5 Der Kunde erteilt den Auftrag i.d.R. schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) unter Bezugnahme auf die konkrete Offerte.

3. Änderungen /Mehrleistungen


3.1 Liegt der Offerte ein Werkbeschrieb zu Grunde, so bedürfen Abweichungen der gegenseitigen Schriftlichkeit. Sofern nichtsanderes vereinbart ist, ist der daraus resultierende Aufwand gemäss Ziffer 4 zu entschädigen.


3.2 Änderungen, welche die Vertragserfüllung der Firma Lang + Wälti tangieren, teilt der Kunde unmittelbar nach Kenntnisnahme mit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der daraus resultierende Mehraufwand gemäss Ziffer 4 zu entschädigen.

4. Regie

4.1 Unter Regiearbeiten werden sowohl alle nicht gestützt auf ein Angebot basierenden Arbeiten und Leistungen, welche vom Kunden gewünscht werden, als auch Arbeiten und Leistungen bei fehlenden Einheitspreisen und Änderungen und Schäden als Folge von beim Kunden liegenden Projektierungsfehlern verstanden.

4.2 Über die ausgeführten Regiearbeiten (inkl. Material) wird ein Arbeitsrapport erstellt und i.d.R. vom Kunden unterzeichnet. Dieser Rapport ist i.d.R. Grundlage für die Verrechnung der Regiearbeiten. Die Leistungen können auch bei Fehlen eines unterzeichneten Arbeitsrapportes in Rechnung gestellt werden, soweit sie tatsächlich erbracht wurden.

4.3 Die Regiearbeiten werden nach den Verrechnungsansätzen für Regie von Lang + Wälti verrechnet.

5. Pflichten von Lang + Wälti

5.1 Die Vertragserfüllung hat nach den bewährten und anerkannten Arbeitsgrundsätzen und Regeln der Technik, unter Verwendung von geeignetem Material zu erfolgen, sofern durch Lang + Wälti das Material frei wählbar ist.

6. Pflichten Kunde

6.1 Der Kunde gewährt Lang + Wälti die notwendigen Vorkehrungen(Zutritt zu den Räumlichkeiten, erforderliche Baustelleninstallationen) zu treffen, damit Lang + Wälti ihren Auftrag ungehindert und termingerecht ausführen kann. Andernfalls gehen die durch Verzögerung entstandenen Mehrkosten und Umtriebe zu seinen Lasten.

6.2 Der Kunde stellt die notwendigen aktuellen Pläne und Informationen über die bestehenden Unterputz-Installationen so wie sämtliche Dokumentationen und Daten, welche von Lang + Wälti für ihre Dienstleistungen benötigt werden, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung. Lang + Wälti übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, welche durch falsche oder fehlende Angaben entstehen.

7. Unterlieferanten / Subunternehmer

7.1 Lang + Wälti ist berechtigt, die Ausführung von im Angebot definierten Leistungen etc. an Unterlieferanten und Subunternehmer zu übertragen.

7.2 Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten und Subunternehmern, die vom Kunden vorgeschrieben werden, haftet der Unterlieferant alleine.

8. Termine

8.1 Die Einhaltung der schriftlich vereinbarten Termine setzt die rechtzeitige Instruktion und Übergabe sämtlicher technischen Ausführungsunterlagen sowie die Einhaltung der Lieferfristen durch die Unterlieferanten und die rechtzeitige Fertigstellung    

      Gerichtsstand / Horgen

      Datum der AGB 01.01.2015